יח בכרם רעך ולא בכרם כותי הניחא למ"ד גזל כותי אסור היינו דאיצטריך קרא למישרי פועל אלא למ"ד גזל כותי מותר השתא גזילה מותר פועל מיבעיא
18 <i>in den Weinberg deines Nächsten,</i> nicht aber in den Weinberg eines Nichtjuden. – Allerdings ist nach demjenigen, welcher sagt, der Raub eines Nichtjuden sei verboten, ein Schriftvers nötig, daß dieseinem Löhner erlaubt sei, nach demjenigen aber, welcher sagt, der Raub eines Nichtjuden sei erlaubt, ist ja, wenn sogar der Raub erlaubt ist, dies um so mehr einem Löhner erlaubt!? –